VKI gewinnt mit uns gegen Amazon

9. Jänner 2018

In einem Verbandsverfahren, das wir für den Verein für Konsumenteninformation geführt haben, hat der OGH kürzlich das letzte Wort gesprochen, unserem Mandanten zur Gänze Recht gegeben und dabei interessante Fragen für internationale Verbraucherverträge geklärt.

Näheres erfahren Sie hier und hier.

Dieses Verfahren war seit 2012 anhängig und führt auch zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in dem die Luxemburger Richter die Voraussetzungen für die Wirksamkeit Rechtswahlklauseln – welches nationale Recht soll anwendbar sein – zu klären hatten. Auch vor dem EuGH haben wir unseren Mandanten vertreten.

Das Urteil des EuGH vom 28.7.2016 finden Sie hier.