Check-in-Gebühr bei Laudamotion unzulässig

Wien, 6.5.2020

Die Fluglinie Laudamotion verrechnet bei einigen Tarifen 55  Euro, wenn der Check-in auf dem Flughafen und nicht online durchgeführt wird. Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Klausel über diese Gebühr unzulässig ist, weil nicht deutlich darauf hingewiesen wurde. Unsere Kanzlei hat den Verein für Konsumenteninformation in diesem Verfahren erfolgreich vertreten.

Ebenso wurde vom OGH die Klausel rechtskräftig verboten, wonach auf den Vertrag zwischen Laudamotion und den Fluggästen irisches Recht anzuwenden sein soll. Zur Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung der Zuständigkeit irischer Gerichte für Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der OGH eine Frage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg gerichtet.

Nähere Informationen finden Sie unter hier.

Das Urteil im Volltext können Sie hier abrufen: VKI – Laudamotion, Urteil OGH (PDF)