Insolvenz Steinwert Immobilien GmbH, 5 S 35/24p

Aktenzahl: 024092

Wien, im Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens der Steinwert Immobilien GmbH (FN 113630d; im Folgenden „Insolvenzschuldnerin“) darf ich in meiner Funktion als vom Handelsgericht Wien bestellter Insolvenzverwalter wie folgt allgemein und mit der Bitte um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, diese derzeit noch nicht individualisiert beantwortet werden können, Nachstehendes mitteilen:

  1. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit 14.02.2024 sind die Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung mit 15.02.2024 eingetreten. Ich habe aufgrund meiner durchgeführten Erhebungen und des vor Ort im Unternehmen vorgefundenen Zustandes die Schließung des schuldnerischen Betriebs beim Handelsgericht Wien beantragt. Sie wurde mit 21.02.2024 vom Insolvenzgericht bewilligt. Die Hausverwaltung wird daher nicht weiter fortgeführt.

    Die von den einzelnen Wohnungseigentümern / Miteigentümern an die Hausverwaltung erteilten Verwaltungsaufträge und Vollmachten sind von Gesetz wegen durch die Insolvenzeröffnung erloschen, ohne dass es hierfür einer separate Aufkündigung Ihrerseits oder seitens der Eigentümergemeinschaften bedarf. Ab Insolvenzeröffnung werden daher weder durch die Insolvenzschuldnerin noch meinerseits entsprechende Verwaltungstätigkeiten – wie z.B. die Durchführung laufender Zahlungen (z.B. Versicherungsprämien), die Beauftragung von Professionisten, der Abschluss und/oder die Erneuerung von Verträgen – durchgeführt. Es können demnach auch keine Kontoverfügungen über die Treuhandkonten der Wohnungseigentümer und Miteigentümergemeinschaften vorgenommen werden. Auch allfällige Einziehungsaufträge (z.B. betreffend Mietzinse) oder vorzunehmende Zahlungen können von den Treuhandkonten bis auf weiteres nicht durchgeführt werden.
  2. Die Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sind daher im eigenen Interesse angehalten, aufgrund des Erlöschens sämtlicher mit der Insolvenzschuldnerin bestehenden Verwaltungsaufträge möglichst umgehend eine neue Hausverwaltung zu bestellen. Soweit es mir möglich ist, bin ich bemüht, Unterlagen und Informationen (insb. betreffend Treuhandkonten) zu den einzelnen Verwaltungsmandaten derart aufzubereiten, dass eine geordnete Übergabe an die mir bekanntgegebene neue Hausverwaltung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie weiters, uns insbesondere bei den Liegenschaften, die im Wohnungseigentum stehen, nach Möglichkeit nur einen Ansprechpartner zu benennen, dem wir die wesentlichen Informationen zum gegenständlichen Insolvenzverfahren kommunizieren können.
  3. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Höhe der Kontostände sowie allfälliger Fehlbeträge, die sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Stand der Verrechnung einerseits und dem Ist-Stand des für die verwaltete Liegenschaft geführten Treuhandkontos (Anderkontos) ergibt, erst ermittelt werden muss und ich diesbezüglich zurzeit noch keine Auskünfte erteilen kann. Vorweg darf ich festhalten, dass allfällige Fehlbeträge sogenannte Insolvenzforderungen darstellen und sind diese, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden zu können, beim Handelsgericht Wien zur Anmeldung zu bringen. Die Anmeldefrist wurde vom Gericht mit 04.04.2024 festgesetzt.

    Aufgrund einiger Anfragen zum Thema der Einzahlung von Betriebskosten, Mieten und Instandhaltungsbeiträgen auf die Konten der Insolvenzschuldnerin kann ich Ihnen mitteilen, dass die Einzahlung weiterhin auf diese Konten möglich ist, stellen diese doch als Anderkonten ein Treuhandvermögen dar, das im Rahmen der Insolvenzverfahrens aus der Konkursmasse ausgesondert werden kann. Selbst bei Konten, die bei Insolvenzeröffnung womöglich im Soll (Minusstand) waren, was nach meinen bisherigen Erhebungen nicht der Fall ist, ist eine Einzahlung möglich, da die Bank alle Eingänge ab dem Datum der Insolvenzeröffnung herauszugeben hat.
  4. Bitte beachten Sie, dass ich nur für die Steinwert Immobilien GmbH zuständig bin; von ihr zu unterscheiden ist die Steinwert Hausverwaltung GmbH, vormals Angst Hausverwaltung GmbH (FN 203114y), über die zur GZ 3 S 23/24p des Handelsgerichts Wien am 19.02.2024 ebenfalls das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Deren Masseverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr Georg Freimüller.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Stefan Langer)