Rechtskräftiges Urteil zu Ticketgebühren

Wien, 18 Dezember 2018

In einem Verbandsverfahren, das wir für den Verein für Konsumenteninformation geführt haben, wurden verschiedene Klauseln der CTS Eventim Austria GmbH (Ö-Ticket) für unzulässig erklärt. Konkret betrafen diese Klauseln von Ö-Ticket verrechnete Gebühren für diverse Möglichkeiten, um an die Tickets zu kommen. Das Urteil ist nunmehr zu allen Klauseln rechtskräftig.

 

Insgesamt handelt es sich um folgende fünf verschiedene Gebühren,

 

  • Die Gebühr für print@home (2,50 EUR)
  • „mobile tickets“  (2,50 EUR)
  • Hinterlegung an der Abendkassa (2,90 EUR)
  • In einer Libro-Filiale (1,90 EUR)
  • Im oeticket Center (1,90 EUR)

 

Die entsprechenden Gebühren wurden daher zu Unrecht eingezogen.

 

Weiter Informationen und Mustertexte, um die entsprechenden Gebühren zurückzufordern, finden Sie auf der Seite https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4276&cHash=d280aa98d31b76e2891965440912f3ba, dort findet sich auch ein Link mit dem Artikel über das Urteil.